Themenstellung und Anmeldung
Typischerweise wird man beim Studium z.B. durch Ausschreibung, Lehrpersonen oder Kommilitonen, Lehrveranstaltungen, usw. zur tieferen Beschäftigung mit einem Informatik-Thema angeregt. Hat man ein solches Beschäftigungsfeld gefunden, so nimmt man Kontakt auf zu Lehrpersonen, die als Betreuer einer solchen Arbeit in Frage kommen. Berechtigt dazu sind alle selbständig Lehrenden in dem betreffenden Fachgebiet - d.h. Professoren und Privatdozenten. Aber auch andere Mitarbeiter können Sie bei der Suche nach Themen oder Ansprechpartnern unterstützen. Die Liste der beteiligten Institutionen kann ebenfalls eine Anregung sein. Soll auf dem Zeugnis eine bestimmte Studienrichtung angegeben werden, so muss das Thema ebenfalls dieser Studienrichtung zugeordnet werden können). Ist ein geeigneter Betreuer gefunden, so wird gemeinsam eine Themenstellung erarbeitet. Da die Abschlussarbeit eine Prüfungsleistung ist, ist vor Beginn der Arbeit daran eine Anmeldung erforderlich, die dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt wird.
Externe Bachelor-/Masterarbeiten
Externe Bachelor- und Masterarbeiten müssen durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden (siehe Prüfungsordnungen). Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit einem betreuenden Dozenten an der Uni in Verbindung und stimmen Sie mit ihm einen schriftlichen Antrag ab, den Sie an den Prüfungsausschuss richten (incl. Thema, Firma oder sonstige externe Einrichtung, Kurzbeschreibung der Arbeit, angestrebter Zeitraum, Umfeld, Qualifikation der Betreuer, um eine Einschätzung des wissenschaftlichen Hintergrundes vornehmen zu können). Diese Informationen fügt man am besten dem o.g. Anmeldeformular bei.
Umfang
Als Bearbeitungszeit werden bei einer Bachelorarbeit 3 Monate und bei einer Masterarbeit 6 Monate zugrundegelegt. Sie beginnt mit dem auf dem Antragsformular angegebenen Datum. Hinweise zu Aufbau, Gestaltung, Struktur etc. der Abschlussarbeit finden Sie auf dieser Seite. Weiterhin sind die dort zu findenden Hinweise zur optischen Gestaltung des Titelblattes zu beachten.
Abgabe
Die Abgabe erfolgt in der Regel beim Prüfungsamt/MUNOPAG. Für die jeweiligen Betreuer, das Archiv des Prüfungsamtes und den Lehrstuhl sind fristgemäß mindestens vier leimgebundene Exemplare zur Verfügung zu stellen. Vor dem Druck ist eine elektronische Fassung (im PDF-Format) für die Kontrolle und Archivierung beim Prüfungsamt (E-Mail) abzugeben.Die Arbeit muss eine schriftliche, unterschriebene Erklärung enthalten, dass die zu prüfende Person die selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
Hinweis Die Arbeiten müssen ebenfalls vorab elektronisch zur entsprechenden elektronischen Archivierung und Veröffentlichung abgegeben werden (siehe unten). Die elektronische Version muss dabei mit der gedruckten Version übereinstimmen (Seitenzahlen!) - falls Sie also beim Copyshop von Diskette drucken lassen, achten Sie darauf, dass dort keine Änderungen am Font vorgenommen werden, die die Seitenumbrüche verändern (oder lassen Sie sich von dort auch gleich das entsprechende pdf-File mitgeben). Weiterhin muss bei Abgabe eine Veröffentlichungserklärung beigefügt werden, mit der Sie einer elektronischen Veröffentlichung durch das Zentrum für Informatik zustimmen.
Zweitgutachter
Der Zweitgutachter wird vom Prüfungsausschuss bestellt. Üblicherweise wird hierfür eine geeignete Person vom Betreuer sowie dem Bearbeiter der Abschlussarbeit vorgeschlagen. Alle Betreuer müssen eine Prüfungsberechtigung oder -erlaubnis haben (alle Professoren, sowie meistens auch promovierte Mitarbeiter). Hierzu wird dieses Formular verwendet und mit der Arbeit beim Prüfungsamt abgegeben. Einer der beiden Prüfenden (also der eigentliche Betreuer oder der Zweitgutachter) muss Hochschullehrer für Informatik oder angewandte Informatik an der Georg-August-Universität Göttingen sein.




