Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik und 2-Fächer-Bachelor Mathematik/Informatik
Beide Bachelorstudiengänge sind ab Wintersemester 2007/2008 zulassungsfrei. Sie können sich daher direkt (ohne vorherige Bewerbung) einschreiben. Ein Studienbeginn im ersten Semester ist jeweils nur zum Wintersemester möglich. Detaillierte Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf den Webseiten der Studienzentrale.
Bitte beachten Sie ggf. das besondere Verfahren für Bewerber von Ländern außerhalb der Europäischen Union.
Masterstudiengang Angewandte Informatik
Ein Studienbeginn ist zum Winter- (Bewerbungsschluss 15. Juli d.J., Ausschlussfrist) und Sommersemester (Bewerbungsschluss 15.Januar d.J., Ausschlussfrist) möglich. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt: es findet ein Auswahlverfahren durch eine Zulassungskommission statt. Bewerbungen sind direkt an das
Zentrum für Informatik
-Auswahlkommission für den Masterstudiengang Angewandte Informatik-
Universität Göttingen
Goldschmidtstr. 7
37077 Göttingen
Germany
zu richten. Auskünfte erteilt die Studienberatung Angewandte Informatik.
Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen und der beizufügenden Unterlagen. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Zugangsordnung.
Zulassungvoraussetzungen zum Masterstudiengang
Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudiengang ist ein vorhergehendes Studium an einer Universität oder Fachhochschule, das eine der folgenden Bedingungen a) - c) sowie Bedingung d) erfüllt:
- a) Ein abgeschlossenes Bachelor-Studium in einer mathematisch-naturwissenschaftlichen oder ingenieur-wissenschaftlichen Fachrichtung.
- b) Als Zulassungsvoraussetzung kann ein Vordiplom in einer mathematisch-naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Universität oder Fachhochschule zusammen mit darüber hinaus erworbenen Leistungsnachweisen im Umfang von 60 ECTS-Credits einem Bachelor-Abschluss gleichgestellt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Zulassungskommission.
- c) In Ausnahmefällen können erbrachte Prüfungsleistungen im Umfang von 180 ECTS-Credits in einem abgeschlossenen oder nicht abgeschlossenen Studium, die denen einer Bachelorprüfung gleichwertig sind, einem Abschluss im Sinne von a) gleichgestellt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Zulassungskommission.
- d) In jedem der oben genannten Fälle müssen erbrachte Studienleistungen in Informatik im Umfang von 90 ECTS-Credits nachgewiesen werden.
In begründeten Einzelfällen, ist eine vorläufige Zulassung auf Basis eines vorläufigen Notenauszuges (Transcript of Records) der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen möglich.
Es sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, sofern Deutsch nicht die Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers ist. Der Nachweis erfolgt anhand eines DSH- oder TestDaF-Sprachnachweises mit dem Ergebnis „bestanden“. (DSH = Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber, TestDaF = Test Deutsch als Fremdsprache.)
Es sind ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen, sofern Englisch nicht die Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers ist. Der Nachweis erfolgt entweder anhand eines Schulzeugnisses (School Record) oder einer Notenübersicht aus einem Studium (Academic Transcript bzw. Transcript of Records), woraus insgesamt mindestens 180h mindestens mit „ausreichend“ benoteter Englischunterricht hervorgehen, oder anhand eines TOEFL (Test of English as a Foreign Language) von mindestens 550 Punkten im handschriftlichen Test bzw. mindestens 213 Punkten im computergestützten Test, oder anhand eines IELTS - Tests (International English Language Testing System) von mindestens 7 Punkten, oder eines anderen äquivalenten Tests.
Der Bewerbung beizufügende Unterlagen
- Ein Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen in beglaubigter Kopie oder in beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung, falls das Original nicht in englischer oder deutscher Sprache abgefasst ist.
- Eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, dass bislang kein Diplom oder Master-Studium in Informatik oder Angewandter Informatik an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland abschließend erfolglos unternommen wurde.
- Ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster tabellarischer Lebenslauf mit einer aussagekräftigen Darstellung des Bildungsweges.
- Ein vertrauliches Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers oder einer Hochschullehrerin (Letter of Reference).
- Nachweise der o.g. Sprachkenntnisse.
Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang
- Bewerbung zum 15. Januar (für Sommersemester) bzw. 15. Juli (für Wintersemester)
- Ihre Bewerbung für den Master-Studiengang muss bis zum 15.Juli/15.Januar bei der Zulassungskommission vorliegen. Eine Bewerbung ist nur sinnvoll, wenn spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit alle Prüfungsleistungen des Bachelorstudiums erbracht sind (sonst siehe nächster Punkt). Eine Immatrikulation ist nur unter Vorlage des Bachelor-Abschlusses möglich (siehe übernächster Punkt).
- Immatrikulation etc: Melden Sie sich im Juli/Januar noch für den BSc-Studiengang zurück; nach der Zulassung lassen Sie sich dann in den MSc-Studiengang umschreiben. Siehe auch übernächster Punkt.
- Studenten, die ihren Bachelor-Abschluss noch nicht beenden, aber im Laufe des folgenden Semesters beenden werden, bleiben im Bachelor-Studiengang eingeschrieben und können aber bereits Kurse besuchen, die ggf. in dem nachfolgenden Master-Studium angerechnet werden. Informationen zum Thema Bafög finden Sie auf der Seite der Studienberatung .
- Immatrikulation/Umschreibung zum Master-Studium für zugelassene Bewerber:
- Sie benötigen zur Einschreibung ein Bachelor-Zeugnis. Da in vielen Fällen die Bachelor-Arbeiten noch nicht endgültig bewertet sind, funktioniert dies über ein vorläufiges Zeugnis.
- Studierende, die von außerhalb nach Göttingen wechseln und ihre Hochschulzugangsberechtigung innerhalb der EU erworben haben:
Schreiben Sie sich beim Studentensekretariat ein. - Studierende,
die bereits in Göttingen studieren (z.B. im Bachelor-Studiengang) und
ihre Hochschulzugangsberechtigung innerhalb der EU erworben haben:
Für Sie ist es eine Umschreibung. Teilen Sie dem Studierendensekretariat Ihre Absicht mit (persönlich in der Sprechstunde oder per Brief; Sie können den beim Studierendensekretariat erhältlichen Vordruck benutzen. Beizulegen: Zulassungsvbescheid + [vorl.] Zeugnis, ggf. als beglaubigte Kopie). - Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ausserhalb der EU erworben haben:
Wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro der Universität Göttingen.
- Um- bzw. Einscheibung bis 30.9. (WS)/ 31.3. (SS)
- alles spätere bedarf einer sehr guten Begründung ...




