Immatrikulation
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Gliederung der Informatik Fakultät für Mathematik
und Informatik


Zentrum für Informatik

Institut für Informatik

Immatrikulation / Bewerbung

Das Einschreiben zum Studiengang (die Immatrikulation) setzt in einigen Fällen eine erfolgreich begutachtete Bewerbung voraus. Diese Bewerbung wird auf bestimmte Kriterien - wie Noten, Eignung, Motivation und ähnliches - hin überprüft, die die Zulassung zum Studium ermöglichen und rechtfertigen. Einige Studienfächer sind zulassungsfrei. Bei diesen Studiengängen ist eine Einschreibung zum Studium ohne vorherige Bewerbung möglich.

Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik und 2-Fächer-Bachelor Mathematik/Informatik

Beide Bachelorstudiengänge sind ab Wintersemester 2007/2008 zulassungsfrei. Sie können sich daher direkt (ohne vorherige Bewerbung) einschreiben. Ein Studienbeginn im ersten Semester ist jeweils nur zum Wintersemester möglich. Detaillierte Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf den Webseiten der Studienzentrale.

Bitte beachten Sie ggf. das besondere Verfahren für Bewerber von Ländern außerhalb der Europäischen Union.

 

Masterstudiengang Angewandte Informatik

Ein Studienbeginn ist zum Winter- (Bewerbungsschluss 15. Juli d.J., Ausschlussfrist) und Sommersemester (Bewerbungsschluss 15.Januar d.J., Ausschlussfrist) möglich. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt: es findet ein Auswahlverfahren durch eine Zulassungskommission statt. Bewerbungen sind direkt an das

Zentrum für Informatik
-Auswahlkommission für den Masterstudiengang Angewandte Informatik-
Universität Göttingen
Goldschmidtstr. 7
37077 Göttingen
Germany

zu richten. Auskünfte erteilt die Studienberatung Angewandte Informatik.

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen und der beizufügenden Unterlagen. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Zugangsordnung.

Zulassungvoraussetzungen zum Masterstudiengang

Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudiengang ist ein vorhergehendes Studium an einer Universität oder Fachhochschule, das eine der folgenden Bedingungen a) - c) sowie Bedingung d) erfüllt:

In begründeten Einzelfällen, ist eine vorläufige Zulassung auf Basis eines vorläufigen Notenauszuges (Transcript of Records) der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen möglich.

Es sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, sofern Deutsch nicht die Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers ist. Der Nachweis erfolgt anhand eines DSH- oder TestDaF-Sprachnachweises mit dem Ergebnis „bestanden“. (DSH = Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber, TestDaF = Test Deutsch als Fremdsprache.)

Es sind ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen, sofern Englisch nicht die Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers ist. Der Nachweis erfolgt entweder anhand eines Schulzeugnisses (School Record) oder einer Notenübersicht aus einem Studium (Academic Transcript bzw. Transcript of Records), woraus insgesamt mindestens 180h mindestens mit „ausreichend“ benoteter Englischunterricht hervorgehen, oder anhand eines TOEFL (Test of English as a Foreign Language) von mindestens 550 Punkten im handschriftlichen Test bzw. mindestens 213 Punkten im computergestützten Test, oder anhand eines IELTS - Tests (International English Language Testing System) von mindestens 7 Punkten, oder eines anderen äquivalenten Tests.

 

Der Bewerbung beizufügende Unterlagen

Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang