Aufnahmeverfahren
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Gliederung der Informatik Fakultät für Mathematik
und Informatik


Zentrum für Informatik

Institut für Informatik

Aufnahmeverfahren


Aufnahmeverfahren für neue Mitglieder und Angehörige des Zentrums:
(Details siehe Zentrumsordnung und NHG)

  • Mitglieder  in Zweitmitgliedschaft werden auf Vorschlag des Vorstandes und der Fakultät vom Senat benannt. Die Entscheidung des Senats erfolgt auf Empfehlung der zentralen Strukturkommission.
    Das Zentrum gibt die bei ihm eingehenden Vorschläge an den Senat  über die zentrale Strukturkommission weiter. Es wird unterstellt, aber vom Zentrum nicht veranlaßt, daß die zur Mitgliedschaft anstehenden Personen einen Antrag an die jeweilige Fakultät stellen, der dann  über die zentrale Strukturkommission an den Senat weiterzuleiten ist. Wenn beide Vorschläge bei  der zentralen Studienkommission vorliegen, kann diese dem Senat die Benennung des neuen Mitglieds empfehlen.
  • Angehörige werden  direkt vom Vorstand  des Zentrums aufgenommen.
  • Einrichtungen werden von der Zentrumsversammlung aufgenommen. Deren Leitungspersonen sind automatisch Mitglieder des Zentrums.
  • Personen, deren Stellen dem Zentrum zugeordnet sind, brauchen nicht gesondert aufgenommen zu werden, sie haben die "Erstmitgliedschaft".
Bis zum Vorliegen einer Geschäftsordnung sollten Anträge auf Vorschlag der Mitgliedschaft bzw. Aufnahme als Angehörige(r) formlos an den Vorstand des Zentrums gerichtet werden, wobei dargestellt werden sollte, wie sich die antragstellende Person an der Erfüllung der  Aufgaben des Zentrums beteiligen will. Wird eine Zweitmitgliedschaft angestrebt, so ist parallel der Weg über Fakultät und Strukturkommission zu beschreiten. Dabei ist  für Lehrpersonen neben der Beantragung der Zweitmitgliedschaft  auch eine Erklärung über  den Anteil der exportierbaren Lehrleistung abzugeben, die der Zustimmung von Institut und Fakultät bedarf. Eine Standardform einer solchen Erklärung ist
Ich erkläre mich bereit, meine Lehre innerhalb der XXX-Fakultät so zu gestalten, dass im Mittel x% meiner Lehrveranstaltungen geeignet sind für Studierende der Angewandten Informatik im Gebiet YYY (z.B. Bioinformatik...).
Der genannte Prozentsatz bezieht sich auf den Anteil der auch für die Informatik-Studierenden nutzbaren Lehrleistung; die Lehrleistung für die eigene Fakultät wird nicht reduziert, wenn die Lehrveranstaltungen ohnehin für die Studiengänge innerhalb der eigenen Fakultät abgehalten werden.

Die Begriffe Mitglieder und Angehörige entstammen dem NHG (§ 16 [in der Version vom 24.6.2002]).
Vereinfacht ausgedrückt: Mitglieder sind mit der Universität verbunden, Angehörige nicht, oder nur "nebenbei".
Studierende und alle von der Universität dauerhaft Beschäftigten fallen unter Mitglieder.
Personen aus Industrie und Forschungseinrichtungen außerhalb der Universität fallen unter Angehörige.
Genaueres muß man im NHG nachlesen.